Die Lea-Löwin ist ein Aushängeschild für ausgezeichneten Unternehmen und für Baden-Württemberg. Seit 2007 verleiht sie dem Engagement noch mehr Strahlkraft. Sie inspiriert und motiviert Andere, über das eigene Tagesgeschäft hinauszuwachsen. Sie zeigt auf, was wir zusammen und füreinander auf den Weg bringen. Damit auch künftig in Baden-Württembergs Arbeitsalltag eines ganz groß geschrieben wird: Frohes Schaffen!
Teilnehmen können kleine und mittelständische Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und mit maximal 500 Mitarbeitenden, die sich gemeinsam mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor (Verein, Schule, Wohlfahrtsverband etc.) gesellschaftlich engagieren.
Beim Engagement spielt die Form keine Rolle: Vom Spendenlauf fürs Tierheim bis zur Finanzierung eines Wahrzeichens.
Ob Sie zum Weihnachtsessen Obdachlose einladen, Kita-Gruppen schulen oder Werkstätten für behinderte Menschen
im Produktionsprozess einbinden: All das ist Lea-verdächtig!
In der Bewertung unterscheiden wir zwischen drei Unternehmensgrößen:
KATEGORIE 1: Unternehmen mit bis zu 19 Mitarbeitenden
KATEGORIE 2: Unternehmen mit 20 bis 149 Mitarbeitenden
KATEGORIE 3: Unternehmen mit 150 bis 500 Mitarbeitenden
Die Unternehmen bewerben sich für eine der drei folgenden Größenkategorien entsprechend Ihrer Mitarbeiterzahl. Hier ist die Summe der Teilzeit-/Vollbeschäftigten maßgeblich. So werden 10 Beschäftigte mit einem Stellenumfang von je 50% als 5 Arbeitnehmer gezählt.
Um am Lea-Mittelstandspreis teilzunehmen, muss Ihr Unternehmen eine der folgenden Rechtsformen haben:
Einzelunternehmen
e.K. (Einzelkaufmann)
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
stG (stille Gesellschaft)
oHG (Offene Handelsgesellschaft)
KG (Kommanditgesellschaft)
gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
UG (Unternehmergesellschaft)
AG (Aktiengesellschaft)
eG (eingetragene Genossenschaft)
PartGG (Partnergesellschaft)