Wer kann sich bewerben?

Teilnahmekriterien

Teilnehmen können kleine und mittelständische Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg und mit maximal 500 Mitarbeitenden, die sich gemeinsam mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor (Verein, Schule, Wohlfahrtsverband etc.) gesellschaftlich engagieren.

Beim Engagement spielt die Form keine Rolle: Vom Spendenlauf fürs Tierheim bis zur Finanzierung eines Wahrzeichens. 
Ob Sie zum Weihnachtsessen Obdachlose einladen,  Kita-Gruppen schulen oder Werkstätten für behinderte Menschen 
im Produktionsprozess einbinden: All das ist Lea-verdächtig!

Die Kategorien

In der Bewertung unterscheiden wir zwischen drei Unternehmensgrößen:

KATEGORIE 1: Unternehmen mit bis zu 19 Mitarbeitenden

KATEGORIE 2: Unternehmen mit 20 bis 149 Mitarbeitenden

KATEGORIE 3: Unternehmen mit 150 bis 500 Mitarbeitenden

Die Unternehmen bewerben sich für eine der drei folgenden Größenkategorien entsprechend Ihrer Mitarbeiterzahl. Hier ist die Summe der Teilzeit-/Vollbeschäftigten maßgeblich. So werden 10 Beschäftigte mit einem Stellenumfang von je 50% als 5 Arbeitnehmer gezählt.

Um am Lea-Mittelstandspreis teilzunehmen, muss Ihr Unternehmen eine der folgenden Rechtsformen haben:


Einzelunternehmen
e.K. (Einzelkaufmann)
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
stG (stille Gesellschaft)
oHG (Offene Handelsgesellschaft)
KG (Kommanditgesellschaft)
gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
AG (Aktiengesellschaft)
eG (eingetragene Genossenschaft)

PartGG (Partnergesellschaft)

3463
ausgezeichnete Projekte
221
nominierte Unternehmen
65
Preisträger
18
Jahre Lea-Mittelstandspreis